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   BGH, 28.09.1999 - XI ZB 9/99   

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https://dejure.org/1999,13210
BGH, 28.09.1999 - XI ZB 9/99 (https://dejure.org/1999,13210)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1999 - XI ZB 9/99 (https://dejure.org/1999,13210)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1999 - XI ZB 9/99 (https://dejure.org/1999,13210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlendene Anweisung an das Kanzleipersonal, die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze als Telefax erst nach Vorlage eines Ausdrucks eines ordnungsgemäßen Sendeberichts des Faxgeräts als abgeschlossen zu betrachten - Zurechenbares anwaltliches Organisationsverschulden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 519 Abs. 2 S. 2
    Ausgangskontrolle bei Übermittlung der Berufungsbegründung per Telefax

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.11.1997 - VIII ZB 33/97

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 28.09.1999 - XI ZB 9/99
    Das Berufungsgericht hat zutreffend dargelegt, daß die Berufungsbegründung ausweislich des Postausgangsbuchs der Anwaltskanzlei als Telefax übermittelt wurde und daß in der fehlenden Anweisung an das Kanzleipersonal, die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze als Telefax erst nach Vorliegen eines Ausdrucks eines ordnungsgemäßen Sendeberichts des Faxgeräts als abgeschlossen zu betrachten, ein anwaltliches Organisationsverschulden liegt (vgl. BGH, Beschluß vom 24. März 1993 - XII ZB 12/93, NJW 1993, 1655, 1656; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1995 - XII ZB 123/95, VersR 1996, 778; BGH, Beschluß vom 19. November 1997 - VIII ZB 33/97, NJW 1998, 907).
  • BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/93

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Auszug aus BGH, 28.09.1999 - XI ZB 9/99
    Das Berufungsgericht hat zutreffend dargelegt, daß die Berufungsbegründung ausweislich des Postausgangsbuchs der Anwaltskanzlei als Telefax übermittelt wurde und daß in der fehlenden Anweisung an das Kanzleipersonal, die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze als Telefax erst nach Vorliegen eines Ausdrucks eines ordnungsgemäßen Sendeberichts des Faxgeräts als abgeschlossen zu betrachten, ein anwaltliches Organisationsverschulden liegt (vgl. BGH, Beschluß vom 24. März 1993 - XII ZB 12/93, NJW 1993, 1655, 1656; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1995 - XII ZB 123/95, VersR 1996, 778; BGH, Beschluß vom 19. November 1997 - VIII ZB 33/97, NJW 1998, 907).
  • BGH, 18.10.1995 - XII ZB 123/95

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 28.09.1999 - XI ZB 9/99
    Das Berufungsgericht hat zutreffend dargelegt, daß die Berufungsbegründung ausweislich des Postausgangsbuchs der Anwaltskanzlei als Telefax übermittelt wurde und daß in der fehlenden Anweisung an das Kanzleipersonal, die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze als Telefax erst nach Vorliegen eines Ausdrucks eines ordnungsgemäßen Sendeberichts des Faxgeräts als abgeschlossen zu betrachten, ein anwaltliches Organisationsverschulden liegt (vgl. BGH, Beschluß vom 24. März 1993 - XII ZB 12/93, NJW 1993, 1655, 1656; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1995 - XII ZB 123/95, VersR 1996, 778; BGH, Beschluß vom 19. November 1997 - VIII ZB 33/97, NJW 1998, 907).
  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 567/80

    Bestellung - Prozeßbevollmächtigter - Widerruf

    Auszug aus BGH, 28.09.1999 - XI ZB 9/99
    Die erforderliche (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 567/80, NJW 1980, 2309, 2310; MünchKommZPO v. Mettenheim § 87 Rdn. 5; jeweils m.w.Nachw.) Klarstellung, daß die neuen Prozeßbevollmächtigten nicht zusätzlich zu den bisherigen (vgl. § 84 ZPO), sondern an deren Stelle bestellt worden waren, ist im Schriftsatz vom 11. Mai 1999 enthalten.
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